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   BAG, 20.10.1970 - 2 AZR 497/69   

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https://dejure.org/1970,1037
BAG, 20.10.1970 - 2 AZR 497/69 (https://dejure.org/1970,1037)
BAG, Entscheidung vom 20.10.1970 - 2 AZR 497/69 (https://dejure.org/1970,1037)
BAG, Entscheidung vom 20. Oktober 1970 - 2 AZR 497/69 (https://dejure.org/1970,1037)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sachverständiger - Auswahl im richterlichen Ermessen - Tatsachengericht - Nachprüfung durch Revisionsgericht - Ermessensmißbrauch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 263 (Ls.)
  • DB 1971, 152
  • DB 2002, 2604
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 18.11.2008 - VI ZR 198/07

    Umfang der Aufklärungspflicht über das Schlaganfallrisiko einer ärztlichen

    Es liegt jedoch eine fehlerhafte Ermessensausübung vor, wenn das Gericht einen Sachverständigen aus einem falschen Sachgebiet ausgewählt hat (§ 404 Abs. 1 Satz 1 ZPO; vgl. Senatsurteil vom 16. März 1999 - VI ZR 34/98 - VersR 1999, 716; BGH, Urteil vom 25. Februar 1953 - II ZR 172/52 - NJW 1953, 659 f.; BAG, Urteil vom 20. Oktober 1970 - 2 AZR 497/69 - AP Nr. 4 zu ZPO § 286; Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 404 Rn. 1).
  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

    Diese formelle Rüge ist auch gerechtfertigt, weil das Berufungsgericht eine eigene Sachkunde zu der in erster Linie medizinischen Frage betreffend das Vorliegen einer aufgrund einer Wirbelsäulenerkrankung möglicherweise eingetretenen Leistungsunmöglichkeit nicht dargelegt hat und das Berufungsurteil eine solche auch nicht erkennen läßt (vgl. dazu BAG Urteile vom 20. Oktober 1970 - 2 AZR 497/69 - AP Nr. 4 zu § 286 ZPO; vom 10. Mai 1978 - 5 AZR 15/77 - AP Nr. 3 zu § 7 LohnFG, zu 3 der Gründe; BGHZ 64, 86, 100 [BGH 18.02.1975 - X ZR 24/74]; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 48. Aufl., § 286 Anm. 3 C; Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO, 19. Aufl., vor § 402 Rz 30, 31).
  • BVerfG, 03.07.2019 - 1 BvR 2811/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob Art. 103 Abs. 1 GG, der als Prozessgrundrecht sicherstellen soll, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht (vgl. BVerfGE 50, 32 ), noch im Hinblick auf die Auswahl des Sachverständigen verletzt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - VI ZR 305/15 -, Rn. 13; BAG, Urteil vom 20. Oktober 1970 - 2 AZR 497/69 -, Rn. 24 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 25. Februar 1953 - II ZR 172/52 -, NJW 1953, S. 659 f.).
  • BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 343/92

    Kündigung: Kündigung infolge krankheitsbedingter Fehlzeiten - Kurzerkrankungen -

    Sie ist revisionsrechtlich dahin zu überprüfen, ob das Berufungsgericht seine eigene Sachkunde ausreichend begründet und sich mit dem Gutachten hinlänglich auseinandergesetzt hat (Senatsurteile vom 20. Oktober 1970 - 2 AZR 497/69 - AP Nr. 4 zu § 286 ZPO und vom 31. August 1989 - 2 AZR 8/89 - AP Nr. 16 zu § 12 SchwbG zu B II 5 f der Gründe m. w. N.; BGH Urteil vom 5. Juni 1981 - V ZR 11/80 - NJW 1981, 2578).
  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 8/89

    Schwerbehinderteneigenschaft: Mitteilung an den Arbeitgeber - Frist

    Es steht grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Tatsachengerichtes, ob es zu einer bestimmten Frage das Gutachten eines Sachverständigen einholen will, § 144 ZPO; es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, wenn es die in Rede stehende Frage ohne Mithilfe eines Sachverständigen aus eigener Sachkunde entscheiden will; in einem solchen Falle muß es aber dann darlegen, worauf es die eigene Sachkunde stützt, anderenfalls kann ein Verstoß gegen § 286 ZPO vorliegen (Senatsurteil vom 20. Oktober 1970 - 2 AZR 497/69 - AP Nr. 4 zu § 286 ZPO; BAG Urteil vom 10. Mai 1978 - 5 AZR 15/77 - AP Nr. 3 zu § 7 LohnFG, unter 3 der Gründe; BGHZ 64, 86, 100 [BGH 18.02.1975 - X ZR 24/74]; BGH LM Nr. 6 und 18 zu § 286 (E) ZPO; Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO, 20. Aufl., vor § 402 Rz 30; Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 286 Anm. C III c 5).
  • LAG Hamm, 06.02.2003 - 8 Sa 1614/02

    Kündigung / Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes / Kleinbetrieb /

    (vgl. BAG Urt. v. 13.06.2002 - 2 AZR 589/01 - AP Nr. 4 zu § 286 ZPO = DB 2002, 2604).
  • LAG Hamm, 13.02.2005 - 8 Sa 1614/02

    Kündigung, Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes, Kleinbetrieb, Beweislast

    (vgl. BAG Urt. v. 13.06.2002 - 2 AZR 589/01 - AP Nr. 4 zu § 286 ZPO = DB 2002, 2604).
  • BAG, 26.01.1971 - 1 AZR 252/70

    Mankohaftung - Verpflichtung des Arbeitgebers - Grobes Verschulden des

    Hinsichtlich der Bestellung von Gutachtern sind die Gerichte grundsätzlich frei (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 2o. Oktober 197o, 2 AZR 497/69)° Sind bereits zwei Gutachter gehört worden, so kann die Bestellung eines dritten Sachverständigen nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen in Betracht kommen.
  • BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1100/79
    Soweit die Revision unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 22. Oktober 1970 - 2 AZR 497/69 - AP Nr. 4 zu § 286 ZPO rügt, das Landesarbeitsgericht habe gegen die Pflicht zur allseitigen Sachaufklärung verstoßen und nicht den gesamten Prozeßstoff bei seiner Entscheidung berücksichtigt, ist diese Rüge Jedenfalls nicht begründet.
  • BAG, 11.02.1982 - 2 AZR 932/79
    1. Soweit die Revision vorweg unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 20. Oktober 1970 - 2 AZR 497/69 - AP Nr. 4 zu § 286 ZPO rügt, das Landesarbeitsgericht habe nicht den gesamten Prozeßstoff, so wie er im Tatbestand des angefochtenen Urteils wiedergegeben ist, seiner Entscheidung zugrunde gelegt, ist diese Rüge jedenfalls nicht begründet.
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